Okapi Equipment GmbH – ZüricH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Okapi Equipment GmbH (nachfolgend „Okapi“) mit Kund:innen in der Schweiz und, soweit vereinbart, im Ausland. Sie gelten für Vermietung, Eventproduktion, Reparaturen, Verkauf, Beratung und Festinstallationen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen sind nicht anwendbar, ausser wenn sie von Okapi ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung einer Order oder durch Unterzeichnung eines Angebots zustande.
Änderungen und Zusatzleistungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Okapi ist berechtigt, die Ausführung einzelner Leistungen auf Dritte zu übertragen.
2. Leistungen
a) Dry-Hire
Vermietung von Equipment ohne Transport, Auf- oder Abbau sowie ohne technische Betreuung. Der/die Kund:in sorgt selbst für Abholung, Rücktransport, sicheren Transport und sachgemässe Nutzung.
b) Full Service / Eventproduktion
Okapi übernimmt Transport, Auf- und Abbau, Support vor Ort sowie die Betreuung während der Veranstaltung.
Die technische Betreuung umfasst nur die vereinbarten Leistungen; Überstunden oder zusätzliche Änderungen vor Ort werden separat verrechnet.
c) Reparatur und Verkauf
Reparaturen erfolgen auf Basis eines Kostenvoranschlags.
Verkaufte Hardware unterliegt den gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Preisangaben gelten ohne Transport, Auf- oder Abbau und Support, ausser dies wurde schriftlich vereinbart. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung kann verlangt werden. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von bis zu 5 % p.a. sowie Umtriebsentschädigungen erhoben werden. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen der Kund:innen ist ausgeschlossen, ausser Okapi hat diese schriftlich anerkannt.
4. Transport, Lieferung, Auf- und Abbau sowie Rückgabe
Sofern dies vereinbart wurde, transportiert Okapi das Equipment und baut es auf und ab. Der/die Kund:in stellt den rechtzeitigen Zugang sicher.
Bei Dry-Hire holt die Kund:in das Equipment ab und bringt es fristgerecht in sauberem und funktionsfähigem Zustand zurück. Reinigung, Reparaturen oder fehlende Teile werden nachbelastet. Bei verspäteter Rückgabe kann Okapi die zusätzliche Mietdauer sowie alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer Preisreduktion.
5. Pflichten der Kund:innen
Das Equipment ist sorgfältig, sachgemäss und gemäss den Instruktionen von Okapi zu verwenden. Veränderungen am Equipment sowie das Entfernen von Logos sind untersagt. Der Transport darf nur in geschlossenen Fahrzeugen erfolgen.
Defekte dürfen ausschliesslich durch Okapi oder durch von Okapi beauftragte Personen behoben werden. Der/die Kund:in verpflichtet sich, die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
6. Haftung und Verantwortung
Die Kund:in trägt die Gefahr für das Equipment ab Übergabe, insbesondere für Transport, Lagerung und Betrieb. Der Abschluss von Versicherungen, einschliesslich Diebstahl- und Elementarschäden sowie allfälliger Bewilligungen, ist Sache der Kund:in. Der/die Kund:in haftet für Schäden oder Verlust des Equipments während der Mietdauer, auch bei Open-Air-Einsätzen.
Okapi haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrüche wird jede Haftung ausgeschlossen.
7. Rücktritt und Stornierung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Wird eine bestätigte Offerte bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert, werden 10 % des Betrags für Planungsaufwand in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen werden 30 % des Betrags in Rechnung gestellt. Zusätzliche Aufwände, insbesondere Equipment, das von Okapi extern organisiert wurde, werden im Falle einer Absage zu 100 % weiterverrechnet, sofern Okapi dies bei der Offertenstellung kommuniziert hat und das Equipment selbst nicht mehr stornieren kann. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Personal, Planung und Fremdleistungen, sind in jedem Fall zu bezahlen.
Okapi ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Umständen, insbesondere höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Datenschutz
Okapi bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags und gibt diese nur an Dritte weiter, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Kund:innen haben im gesetzlichen Rahmen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten.
9. Eigentum und Nutzungsrechte
Vermietetes Equipment bleibt im Eigentum von Okapi. Die Kund:in erhält ausschliesslich ein Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Verkaufte Geräte gehen mit der Übergabe in das Eigentum der Kund:in über.
Nutzungsrechte an Logos, Marken, Konzepten oder Plänen verbleiben bei Okapi, sofern diese nicht ausdrücklich übertragen wurden.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und internationalen Abkommen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.